Als Luxemburger Verwaltungsgesellschaft und Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM) unterstehen wir der luxemburgischen Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).

Die LRI Invest S.A. fungiert als Super Management Company (Super ManCo), die als AIFM und UCITS-Verwaltungsgesellschaft in Luxemburg zugelassen ist.

Unsere Governance-Regeln decken die Ausübung von Eigenkapital-Stimmrechten im Interesse der Anleger ab, behandeln Beschwerden, vermeiden Interessenkonflikte und garantieren eine optimale Auftragsausführung.

Als Mitglied der Vereinigung der Luxemburger Fondsindustrie (ALFI) unterstützen wir zudem die ALFI-Richtlinien und Empfehlungen des Verhaltenskodex für luxemburgische Investmentfonds.

Ausführungsgrundsätze

Die LRI Invest S.A. hat Grundsätze zur Ausführung der Kundenorders eingeführt, die einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. Aktualisierung unterliegen.
Die Entscheidung, welcher Weg für Handelsaufträge verwendet wird, hängt dabei von zahlreichen Faktoren ab. Der Preis des Vermögensgegenstandes ist dabei ein wesentliches, aber nicht das alleinige Entscheidungskriterium. Weitere Kriterien können z.B. die Kosten der Auftragsausführung, die Geschwindigkeit und / oder die Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung sein.
Sofern Sie weitergehende Informationen zu den Grundsätzen zur Ausführung von Kundenorders wünschen, schreiben Sie uns unter info@lri-invest.lu

oder postalisch:
LRI Invest S.A. 9A,
rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach

Ausführungsgrundsätz (nur in Englisch) (129.39 kB, PDF)

Beschwerdepolitik

Die Zufriedenheit unserer Kunden und Anleger liegt uns sehr am Herzen.

Wir, die LRI Invest S.A., fühlen uns dazu verpflichtet, unsere Leistungen im Interesse und zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden und Anleger zu erbringen. Sollten Sie dennoch mit etwas unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte im ersten Schritt an Ihren zuständigen Betreuer oder den Beschwerdebeauftragten der LRI Invest S.A..

Den Beschwerdebeauftragten können Sie wie folgt erreichen:

Per Post:
LRI Invest S.A.
Compliance Department
9A, Rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach

Per E-Mailcompliance-department@fundrock-lri.com

Auch für die Bearbeitung von Beschwerden haben wir uns hohe Standards gesetzt. Eine erste Rückmeldung sowie eventuelle Informationen zum weiteren Verlauf und zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang Ihrer Beschwerde.

Bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort wenden Sie sich dann im zweiten Schritt bitte an das für Beschwerden zuständige Vorstandsmitglied, Herr Thomas Grünewald. Sollten Sie auch hier innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie im dritten Schritt die Möglichkeit, das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Beschwerden bei der CSSF zu nutzen (Verordnung CSSF 16-07). Bitte beachten Sie, dass der Antrag innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem Datum, an dem eine Beschwerde bei unserem zuständigen Vorstand eingelegt wurde, bei der CSSF eingereicht werden muss. Bei Verstreichen der Frist ist der Antrag unzulässig.

Kontaktaufnahme CSSF:

Per Post:
Commission de Surveillance du Secteur Financier
Département Juridique II
283, route d’Arlon
L-1150 Luxembourg

Per E-Mail: reclamation@cssf.lu

Per Fax: (+352) 26 25 1 – 601

Eine Verpflichtung, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 VSBG teilzunehmen, besteht nicht.

Beschwerdepolitik (220.32 kB, PDF)

Interessenkonfliktpolitik

Die LRI Invest S.A. hat Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten entwickelt, die regelmäßig auf Aktualität hin überprüft und ggf. aktualisiert werden. Interessen der Kunden genießen dabei immer Vorrang vor den Interessen der Gesellschaft.

Sofern Sie weitergehende Informationen zu dem Umgang unserer Gesellschaft mit Interessenkonflikten wünschen, schreiben Sie uns unter info@lri-invest.lu

oder postalisch:
LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach

Interessenkonfliktpolitik (154.07 kB, PDF)

Stimmrechtspolitik

Stimmrechtspolitik (nur in Englisch) (72.51 kB, PDF)

Aktionärsrechterichtlinie II - Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung (79.18 kB, PDF)

Hinweis auf Streitbeilegungsverfahren und die Ombudsstelle des BVI

Hinweis auf Streitbeilegungsverfahren und die Ombudsstelle des BVI (84.39 kB, PDF)

Unterverwahrer der jeweiligen Verwahrstelle

European Depositary Bank – https://www.europeandepositarybank.com/de/custody/liste-der-lagerstellen/ 
Hauck & Aufhäuser – https://www.hal-privatbank.com/en/imprint
Caceis - https://www.caceis.com/de/ueber-uns/compliance/
Royal Bank of Canada –https://www.rbcits.com/assets/rbcits/docs/gmi/appointed-subcustodians.pdf  
Credit Suisse – https://www.credit-suisse.com/media/pb/docs/lu/privatebanking/services/list-of-credit-suisse-lux-sub-custodians.pdf 
Citi Luxembourg – https://www.citigroup.com/rcs/citigpa/akpublic/storage/public/Luxembourg-list-of-sub-custodians.pdf 

 

ESG / SFDR

Sustainability Risk Policy

Sustainability Risk Policy (nur in Englisch) (234.28 kB, PDF)

Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik spielt eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung der Unternehmensziele der LRI Invest S.A. hinsichtlich nachhaltiger Wachstumsaussichten und ist von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung der Mitarbeiterbasis und der Servicequalität für den Kunden sowie für den Anlegerschutz. Sie steht ferner im Einklang mit den Interessen der Kunden und der verwalteten Fonds.

Insofern die LRI Invest S.A. die Funktionen des Portfolio- oder Risikomanagements ausgelagert hat, wird sichergestellt, dass diese Beauftragten vergleichbaren Regelungen betreffend Vergütungspolitik unterliegen.

Zulassung von Kontrahenten für OTC-Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Die Kontrahenten bzw. finanziellen Gegenparteien im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 („SFTR“) bei Derivatgeschäften, Wertpapierfinanzierungsgeschäften sowie sonstigen Techniken und Instrumenten, müssen einer staatlichen Aufsicht unterliegende Institute sein und einer von der CSSF zugelassenen Kategorie angehören. Sie müssen darüber hinaus auf diese Art von Geschäften spezialisiert sein. Die LRI Invest S.A. wendet verschiedene Qualitätskriterien zur Auswahl von Kontrahenten an.

Im Wesentlichen gelten folgende Kriterien an zulässige Kontrahenten:

  • Herkunftsland
  • Der Kontrahent muss zwingend einen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem der G 10 Staaten haben.
  • Mindestbonität
  • Der Kontrahent muss mindestens über ein Rating im Bereich „Investment Grade“ (AAA – BBB) verfügen.
  • Bei einem Rating von A- oder schlechter, greifen weitere Qualitätskriterien zur Ermittlung der Bonität des Kontrahenten.

Vergütungspolitik (nur in Englisch) (157.61 kB, PDF)

Principal Adverse Impacts (PAI)

No Consideration of adverse impacts of investment decisions on sustainability factors
PAI Policy (239kB, PDF)
PAI Statement
 (93.78 kB, PDF)

 

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